Das Wohnbaugebiet Sonnenkamp soll abwechslungsreiche Wohntypologien in mehreren Quartieren ermöglichen. Die Quartiersbebauungspläne werden in parallelen Verfahren aufgestellt.
Vorgesehen ist die Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. §12 BauGB für Quartier II. Im Quartier II sind neben dem Geschosswohnungsbau auch Doppel- und Reihenhäuser mit insg. ca. 1.500 Wohneinheiten vorgesehen
Bürger:innen, Anwohner:innen
Die Entwicklung der Quartiere im Sonnenkamp erfolgt stufenweise.
Sobald die städtebauliche Vertiefung des Quartiers II erfolgt ist, kann das Bauleitplanverfahren starten.
Kosten noch nicht ausreichend ermittelt.
Im Laufe der Aufstellung des Bebauungsplanes: Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zweistufig gemäß Baugesetzbuch (§§ 3 und 4 BauGB).
Der Beirat Sonnenkamp tagt darüber hinaus ca. viermal jährlich zu aktuellen Themen und Fragestellen zum Baugebiet Sonnenkamp.
Vorlagen V 1115/2014, V 1646/2015, V 2017/0225-1, V 2017/0300, V 2018/0714